aktualisiert am 2. Dezember 2024
Neue Grundsteuer in Ludwigsburg: Wer profitiert und wer nicht?
Die Grundsteuerreform in Ludwigsburg bringt ab 2025 weitreichende Veränderungen für Grundstückseigentümer, Mieter und Gewerbetreibende. Mit der Festlegung neuer Hebesätze durch den Wirtschaftsausschuss des Ludwigsburger Gemeinderats zeichnet sich ein klares Bild ab: Es wird Gewinner und Verlierer geben. Dieser Artikel beleuchtet die Auswirkungen der Reform und erklärt, wer künftig mehr zahlen muss und wer von Entlastungen profitiert.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
- Der Hebesatz für die Grundsteuer B sinkt von 445 auf 262 Prozentpunkte
- Einfamilienhäuser und unbebaute Grundstücke werden stärker belastet
- Mieter in Mehrfamilienhäusern und Gewerbebetriebe profitieren von Entlastungen
- Die Neuberechnung basiert ausschließlich auf dem Bodenwert
Wer zahlt künftig mehr Grundsteuer in Ludwigsburg?
Die Stadtverwaltung Ludwigsburg hat Rechenbeispiele vorgelegt, die die Auswirkungen der neuen Grundsteuer verdeutlichen:
- Einfamilienhäuser: Bei einem Grundstück von 729 Quadratmetern steigt die Grundsteuer B von 646 auf 1564 Euro – eine Erhöhung um 918 Euro.
- Unbebaute Grundstücke: Besitzer eines 655 Quadratmeter großen unbebauten Grundstücks müssen mit einer Erhöhung von 1373 Euro rechnen.
- Reihenhäuser: Für ein Reihenmittelhaus mit 172 Quadratmetern fällt die Erhöhung mit 74 Euro vergleichsweise moderat aus.
Diese Beispiele zeigen, dass vor allem Besitzer von Einfamilienhäusern und unbebauten Grundstücken mit deutlichen Mehrkosten rechnen müssen.
Wer profitiert von der Grundsteuerreform in Ludwigsburg?
Nicht alle Bürger werden durch die Reform stärker belastet. Es gibt auch Gruppen, die von den Änderungen profitieren:
- Wohnungseigentümer in Mehrfamilienhäusern: Bei einer Wohnung auf einem 880 Quadratmeter großen Grundstück sinkt die Grundsteuer von 253 auf 159 Euro – eine Ersparnis von knapp 100 Euro.
- Mittelständische Betriebe: Besonders deutlich profitieren Gewerbebetriebe. Ein Unternehmen mit 1754 Quadratmetern Grundstücksfläche zahlt künftig statt 96.320 nur noch 38.340 Euro – eine Entlastung um fast 58.000 Euro.
- Mieter: Da die Grundsteuer B von Vermietern auf Mieter umgelegt werden kann, profitieren indirekt auch Mieter von den Entlastungen bei Mehrfamilienhäusern.
Hintergründe zur Grundsteuerreform
Die Neuberechnung der Grundsteuer wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht das bisherige System für verfassungswidrig erklärt hatte. Der Hauptkritikpunkt: Gleichartige Grundstücke wurden unterschiedlich behandelt. In Baden-Württemberg hat man sich für ein Modell entschieden, bei dem sich die Grundsteuer B künftig ausschließlich aus dem Bodenwert ergibt. Die Größe der Gebäude spielt keine Rolle mehr.
Neue Hebesätze für Ludwigsburg
Der Wirtschaftsausschuss des Ludwigsburger Gemeinderats hat sich einstimmig auf folgende neue Hebesätze geeinigt:
- Grundsteuer B (private und gewerbliche Grundstücke): 262 Prozentpunkte (bisher 445)
- Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke): 980 Prozentpunkte
Eine Grundsteuer C für unbebaute, aber baureife Grundstücke ist derzeit nicht vorgesehen.
Berechnung der neuen Grundsteuer
Die Formel zur Berechnung der neuen Grundsteuer lautet:
Bodenrichtwert x Grundstücksfläche x Steuermesszahl x Hebesatz
Der Bodenrichtwert wird von Gutachterausschüssen für vergleichbare Zonen einer Kommune ermittelt. Interessierte können den Bodenwert ihres Grundstücks auf der Website Boris-BW einsehen.
Kritik und Kontroversen
Die Grundsteuerreform ist nicht unumstritten. Während Daniel O’Sullivan von der SPD betont, dass „die allermeisten Bürger entlastet werden“, kritisiert Sebastian Haag von der FDP die Reform als „Vermögenssteuer durch die Hintertür“. Die AfD-Stadträtin Carina Kuhnke äußerte Bedenken bezüglich der Argumentation, dass „die meisten gewinnen“.
Ausblick und nächste Schritte
Die endgültige Entscheidung über die neuen Hebesätze trifft der Ludwigsburger Gemeinderat in seiner Sitzung am 23. Oktober. Aufgrund der geforderten Aufkommensneutralität ist es wahrscheinlich, dass die vorgeschlagenen Änderungen so beschlossen werden.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Berechnungen noch mit Unsicherheiten behaftet sind, da noch nicht alle Bürger die nötigen Steuerbescheide eingereicht haben. Zudem bearbeitet das Finanzamt derzeit noch offene Einsprüche und bereinigt Erfassungsfehler.
Fazit
Die Grundsteuerreform in Ludwigsburg wird ab 2025 spürbare Auswirkungen haben. Während Besitzer von Einfamilienhäusern und unbebauten Grundstücken mit teils erheblichen Mehrkosten rechnen müssen, profitieren Mieter in Mehrfamilienhäusern und Gewerbebetriebe von Entlastungen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Reform langfristig auf den Immobilienmarkt und die Stadtentwicklung in Ludwigsburg auswirken wird.
Betroffene Bürger sollten sich frühzeitig über die Änderungen informieren und bei Bedarf fachlichen Rat einholen. Die Stadt Ludwigsburg hat angekündigt, die Möglichkeit des Einspruchs und der Neubewertung zu signalisieren, insbesondere für Besitzer von Grundstücken, die sich nicht bebauen lassen.
Liebe Grüße,
Dein Ludwigsburg-Portal-Team.
Fragen und Antworten zum Thema Grundsteuerreform:
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